37. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 12. Oktober 2017

TOP 12 – Teilaufhebung des Beschlusses zur Weiterverwertung der ehemaligen Kindertageseinrichtung in Nossen, Ilkendorf 54

Auf Grund enormer Vandalismusschäden sind die Baukosten dermaßen in die Höhe gegangen, dass sich eine Sanierung des Grundstückes durch die WVG Nossen mbH nicht mehr rechnet. Diese Kosten können auch nicht von der Stadt übernommen werden. Die WVG Nossen mbH beabsichtigt deshalb, das Grundstück zu verkaufen. Die Stadträte beschließen die Teilaufhebung des Beschlusses vom 12.05.2016 bezüglich der Weiterverwertung des ehemaligen Kindergartens in Ilkendorf Nr. 54, Flurstück 211, wie folgt:

  1.  Verbleib des Grundstückes im Eigentum der WVG Nossen mbH für die Dauer von mindestens 10 Jahren wird aufgehoben.
  2. Umbau des Objektes zu Sozialwohnungen mit einfachem Standard durch die WVG Nossen mbH wird aufgehoben.

Abstimmung: 12 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 724-37/17